Viele Verbote an Sachsens Trinkwassertalsperren

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Auch wenn es bei warmem Sommerwetter verlockend ist: das Baden in Trinkwassertalsperren ist im Freistaat verboten – egal ob in den Anlagen Dröda, Eibenstock, Radeburg oder Saidenbach. Darauf weist Sachsens Landestalsperrenverwaltung hin.

Verunreinigungen des Wassers müssten vermieden werden. Sowohl im Wasser als auch am unmittelbaren Ufer von Trinkwassertalsperren sind etliche Aktivitäten schlichtweg verboten. Nur auf den offiziellen Wegen ist Spazierengehen erlaubt. Wer mit Pferd oder Hund unterwegs ist, darf die Tiere nicht am Stausee tränken oder darin baden lassen.

Auch Grillen und Zelten sind entlang der Talsperren untersagt. Im Wasser selbst sind Baden und Wassersport aller Art verboten. Laut Sachsens Talsperrenverwaltung werden diejenigen, die Verbote missachten, angezeigt. Das diene dazu, dass alle Menschen im Freistaat auf sauberes Trinkwasser zählen können.

 

Das sind die 25 Trinkwasser-Talsperren in Sachsen:

Altenberg, Carlsfeld, Cranzahl, Dröda, Eibenstock, Einsiedel, Forchheim, Gottleuba, Großer Galgenteich, Klingenberg, Lehnmühle, Lichtenberg, Muldenberg, Neunzehnhain I, Neunzehnhain II, Radeburg II, Rähmerbach, Rauschenbach, Saidenbach, Sosa, Stollberg, Werda sowie die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dörnthaler Teich, Oberen Großhartmannsdorfer Teich und Obersaidaer Teich.