Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Gewinnspiele, Verlosungen, Versteigerungen und sonstige Höreraktionen

 

 

Zur Steigerung der Attraktivität der von ihm produzierten und vermarkteten Hörfunkprogramme Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Leipzig, Radio Zwickau, Radio Lausitz und Radio Erzgebirge-Wir lieben das Erzgebirge! (= teilnehmende Hörfunkprogramme), ihrer Internetpräsentationen

www.radiochemnitz.de / www.radiodresden.de / www.radioleipzig.de / www.radiozwickau.de / www.radiolausitz.de / www.radioerzgebirge.de (= Internetpräsentationen der teilnehmenden Hörfunkprogramme)  

sowie der weiteren programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Programm-Apps führt der Veranstalter Gewinnspiele, Verlosungen, Versteigerungen und sonstige Höreraktionen (= Aktionen) durch. Soweit keine gesonderten aktionsbezogenen Teilnahmebedingungen bekanntgegeben werden, erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

 

1.         Veranstalter
Veranstalter ist die BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG, vertreten durch die BCS Broadcast Sachsen Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Utassy, Ammonstraße 35, 01067 Dresden.

2.         Bekanntgaben
Soweit nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher in den teilnehmenden Hörfunkprogrammen und/oder auf den Internetpräsentationen der teilnehmenden Hörfunkprogramme. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf den Internetpräsentationen maßgeblich. .  

3.         Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Soweit nicht ausdrücklich anders bekanntgegeben, ist die Teilnahme an Aktionen unentgeltlich.  

4.         Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Juristischen Personen und rechtsfähigen Handelsgesellschaften, jeweils vertreten durch ihre Vertretungsberechtigten, sowie Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Teilnahme gestattet, wenn dies ausdrücklich bekanntgegeben wird. Mitarbeiter des Veranstalters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

5.         Ablauf (Spielregeln)
a)         Die Teilnahme an Aktionen erfordert die Angabe von Name, Vorname, Alter und Telefonnummer. Der Veranstalter kann auch die Angabe einer Anschrift und/oder E- Mailadresse verlangen. Bei einer Teilnahme mittels E- Mail darf jeder Teilnehmer nur unter einer E- Mailadresse teilnehmen. Außerdem muss diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der zur Durchführung der Aktion notwendigen Verarbeitung vorgenannter Daten (Ziffer 8) zugestimmt sowie dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Aktion (z. B. Rückfragen, Rückruf bei Verbindungstrennung, Gewinnmitteilung) erlaubt werden.

b)         Besteht eine telefonische Teilnahmemöglichkeit, verwendet der Veranstalter teilweise eine bundesweit einheitliche Telefonnummer, um die Chancengleichheit der Teilnehmer zu erhöhen. Welche Telefonnummer geschaltet ist, wird vom Veranstalter im Einzelfall bekanntgegeben. Im Rahmen dieser Bekanntgabe wird ebenfalls der Gebührenhinweis der genutzten Tarifgasse kommuniziert:  

  • Anrufe unter der Vorwahl 0800 sind aus allen Telefonnetzen der Bundesrepublik Deutschland kostenlos.
  • Bei Verwendung einer Ortsvorwahl bestimmen sich die Kosten eines Anrufs nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch).
  • Anrufe unter der Vorwahl 01801 verursachen Telefonkosten von 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen sind die Kosten deutlich höher und können maximal 42 Cent pro Minute erreichen.
  • Anrufe aus dem deutschen Festnetz unter der Vorwahl 01378 verursachen Kosten von 50 Cent pro Verbindung. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können die Kosten deutlich höher sein.

Soweit der Veranstalter kostenpflichtige Servicenummern (sog. Mehrwertdienste) verwendet, kann dauerhaftes Anwählen hohe Telefonkosten verursachen. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen oder aus dem Ausland können zudem erheblich höhere abweichende Gebühren anfallen. Telefonkosten fallen auch an, wenn ein persönliches Gespräch nicht zustande kommt, der Teilnehmer nicht ins Studio durchgestellt wird und dementsprechend keinen Lösungsversuch erhält. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern die Nutzung eines deutschen Festnetzanschlusses, auf ihr Telefonverhalten zu achten und Telefonkosten regelmäßig zu kontrollieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, kostenpflichtige Servicenummern durch den jeweiligen Netzbetreiber sperren zu lassen.

c)         Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet, sobald eine Weiterleitung an den Moderator im Sendestudio erfolgt. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 17 Abs. 2 Sächsisches Privatrundfunkgesetz werden diese Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen.

d)         Zeitraum und Ablauf von Aktionen werden vom Veranstalter gesondert bekanntgegeben.

e)         Soweit im Rahmen von Aktionen eine Aktionsfrage zu beantworten ist, wird die Lösung spätestens bei Beendigung für mindestens drei Tage bekannt gegeben.  

6.         Ausgelobter Preis (Gewinn)
Ausgelobte Preise werden vom Veranstalter gesondert bekanntgegeben. Weiterführende Leistungen und Nebenkosten (z. B. für An- und Abreise zu einem Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen und Versicherungen) werden vom Veranstalter nur getragen, soweit dies ausdrücklich bekanntgegeben wird. Soweit keine Geldbeträge ausgelobt sind, ist eine Barauszahlung ausgeschlossen. Ausgelobte Preise werden nur dem Gewinner persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses übergeben. An Minderjährige unter 16 Jahren werden – soweit nicht ausnahmsweise eine Teilnahmeberechtigung ausdrücklich bekannt gegeben ist – keine Gewinne ausgeschüttet.

7.         Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende von Aktionen nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Telefonnummer sowie gegebenenfalls Anschrift und/oder E- Mailadresse, die Teilnahme unter mehr als einer E- Mailadresse sowie der Widerspruch nach Ziffer 5 c) Satz 3 berechtigen den Veranstalter grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den ausgelobten Preis. Er ist zurückzugewähren.

8.    Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens und in Verbindung mit der Aktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Aktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Aktion einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass sein Name durch den Veranstalter in den teilnehmenden Hörfunkprogrammen genannt wird sowie der Name und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Aktion auf den Internetpräsentationen des Veranstalters und der teilnehmenden Hörfunkprogramme sowie auf deren weiteren programmbegleitenden Angeboten (insbesondere Apps und Social-Media-Präsenzen) veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Aktion sowie der Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Aktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.

9.    Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Aktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich der Verarbeitung seiner gemäß den Ziffern 5 und 8 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten (Datenschutzerklärung) sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.

10.       Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf von Aktionen sowie den ausgelobten Preisen zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben auf den Internetpräsentationen der teilnehmenden Hörfunkprogramme.

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.

Ausgelobte Preise werden häufig von Dritten gesponsert und von diesen Sponsoren zugestellt. Der Veranstalter kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Zustellung des ausgelobten Preises übernehmen.  

Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

11.       Abbruch von Aktionen
Der Veranstalter behält sich vor, Aktionen abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch einer Aktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

12.       Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.